Kindesunterhalt ist ein zentrales Thema bei Trennungen und Scheidungen, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Doch viele Eltern sind unsicher, wie der Unterhalt berechnet wird, wer ihn zahlen muss und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Hier beantworten wir die 10 häufigsten Fragen rund um den Kindesunterhalt.
1. Wer muss Kindesunterhalt zahlen?
Grundsätzlich ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt (nicht betreuender Elternteil), unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seinen Beitrag zum Unterhalt durch die Betreuung und Versorgung des Kindes.
2. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird anhand der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Dabei spielen das Nettoeinkommen und das Alter des Kindes eine entscheidende Rolle.
3. Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird regelmäßig aktualisiert und legt fest, wie viel Unterhalt je nach Einkommensstufe des zahlungspflichtigen Elternteils gezahlt werden muss.
4. Gibt es einen Mindestunterhalt?
Ja, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt einen Mindestunterhalt fest, der sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Er beträgt (Stand 2024) für:
• Kinder bis 5 Jahre: 480 €
• Kinder von 6 bis 11 Jahren: 551 €
• Kinder von 12 bis 17 Jahren: 645 €
5. Was passiert, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann der betreuende Elternteil beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Außerdem kann der Unterhalt gerichtlich eingefordert und sogar gepfändet werden.
6. Was zählt zum unterhaltsrelevanten Einkommen?
Zum Einkommen gehören neben dem Gehalt auch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Miet- und Kapitaleinkünfte sowie eventuell Sozialleistungen. Schulden oder hohe Wohnkosten können das verfügbare Einkommen verringern.
7. Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil mindestens zum Leben bleiben muss. Das bedeutet, dass Unterhalt nur in dem Umfang gezahlt werden muss, wie es nach Abzug des Selbstbehalts möglich ist.
Aktuell gelten folgende Selbstbehaltssätze (Stand 2024):
• 1.450 € für erwerbstätige Unterhaltspflichtige
• 1.200 € für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige
• 2.000 € für Unterhaltspflichtige, die einem volljährigen, nicht privilegierten Kind Unterhalt schulden
Falls das Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, kann der Unterhalt unter Umständen reduziert oder sogar ausgesetzt werden.
8. Was sind Mehrbedarf und Sonderbedarf?
Neben dem regulären Kindesunterhalt gibt es Mehrbedarf und Sonderbedarf, die zusätzlich zum normalen Unterhalt anfallen können.
• Mehrbedarf:
• Regelmäßige, vorhersehbare zusätzliche Kosten, die nicht durch den normalen Unterhalt abgedeckt sind.
• Beispiele: Kinderbetreuungskosten, Nachhilfeunterricht, Krankenkassenbeiträge, Fahrtkosten zur Schule.
• Der Mehrbedarf wird anteilig nach Einkommen beider Eltern aufgeteilt.
• Sonderbedarf:
• Einmalige, außergewöhnliche Kosten, die nicht vorhersehbar waren.
• Beispiele: Notwendige medizinische Behandlungen, eine Zahnspange, Klassenfahrten oder unvorhergesehene Schulkosten.
• Der Sonderbedarf wird ebenfalls anteilig aufgeteilt, jedoch kann der unterhaltspflichtige Elternteil auch allein dafür aufkommen, wenn sein Einkommen höher ist.
Damit Mehrbedarf und Sonderbedarf eingefordert werden können, müssen die Ausgaben nachgewiesen und dem anderen Elternteil rechtzeitig mitgeteilt werden.
9. Bis wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt muss mindestens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Wenn das Kind danach noch in der Ausbildung oder im Studium ist, besteht die Unterhaltspflicht meist bis zum 25. Lebensjahr.
10. Kann der Unterhalt angepasst werden?
Ja, der Unterhalt kann erhöht oder gesenkt werden, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert oder das Kind in eine neue Altersstufe eintritt. Eine Neuberechnung kann beim Jugendamt oder mit einem Anwalt erfolgen.
Fazit
Kindesunterhalt ist ein komplexes, aber wichtiges Thema, um die finanzielle Versorgung von Kindern sicherzustellen. Neben dem regulären Unterhalt müssen auch Sonderfälle wie Mehr- und Sonderbedarf sowie der Selbstbehalt beachtet werden. Wer unsicher ist, kann sich beim Jugendamt oder einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.