Kosten für die Scheidung: Damit musst du rechnen

Kosten für die Scheidung: Damit musst du rechnen

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern kann auch finanziell eine Herausforderung sein. Viele Paare fragen sich, welche Kosten auf sie zukommen und welche rechtlichen Aspekte geregelt werden müssen. In diesem Artikel erfährst du, welche Faktoren die Scheidungskosten beeinflussen, wann ein Anwalt notwendig ist und was passiert, wenn sich einer der Partner die Kosten nicht leisten kann.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Die Kosten einer Scheidung setzen sich hauptsächlich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Verfahrenswert ab, der sich an Einkommen, Vermögen und der finanziellen Situation beider Partner orientiert.


1. Gerichtskosten


Die Gerichtskosten werden durch den Streitwert (Verfahrenswert) bestimmt, den das Gericht anhand des Nettoeinkommens beider Partner festlegt. In der Regel beträgt der Streitwert das drei- bis fünffache monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute.


Beispiel:

Verdienen beide Partner zusammen 6.000 € netto im Monat, wird der Streitwert auf etwa 18.000 € – 30.000 € festgesetzt.

Die Gerichtskosten liegen dann ungefähr zwischen 500 € und 900 €.


2. Anwaltskosten


Ein Anwalt ist grundsätzlich nur für denjenigen Pflicht, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner kann auf einen eigenen Anwalt verzichten, wenn er mit der Scheidung einverstanden ist. In diesem Fall fallen nur die Anwaltskosten für eine Seite an.

Die Anwaltskosten orientieren sich ebenfalls am Verfahrenswert und können je nach Umfang der Scheidung zwischen 1.200 € und 3.000 € oder mehr liegen.

Wenn beide Partner einen eigenen Anwalt haben, verdoppeln sich die Anwaltskosten entsprechend.


Welche Punkte müssen gerichtlich geklärt werden – und welche nicht?


Nicht alle finanziellen oder rechtlichen Fragen müssen zwangsweise vor Gericht geklärt werden. Je mehr sich die Partner einig sind, desto günstiger wird die Scheidung.


1. Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)

Wird in der Regel automatisch vom Gericht durchgeführt, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat.

Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden aufgeteilt.

Falls sich beide Partner einvernehmlich dagegen entscheiden, kann er durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden.


2. Zugewinnausgleich (Vermögensaufteilung)

Falls ein Partner während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut hat als der andere, kann es zu einem Zugewinnausgleich kommen.

Falls sich beide einig sind, kann der Zugewinnausgleich auch außergerichtlich geregelt oder ausgeschlossen werden.


3. Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt)

Kindesunterhalt ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Ehegattenunterhalt ist nicht automatisch Teil des Scheidungsverfahrens – er muss gesondert eingeklagt werden, falls Uneinigkeit besteht.

Eine private Einigung ist auch hier möglich und spart Gerichts- und Anwaltskosten.


Braucht man immer zwei Anwälte?


Nein! Wenn sich beide Ehepartner über alle Punkte einig sind, reicht ein gemeinsamer Anwalt aus. In diesem Fall stellt nur eine Partei den Scheidungsantrag, während der andere zustimmt. Das kann die Kosten erheblich senken.


Allerdings darf der Anwalt nur eine Seite offiziell vertreten. Er kann dem anderen Partner keine rechtliche Beratung geben. Falls Unsicherheiten bestehen oder es Streitpunkte gibt, kann es sinnvoll sein, dass jeder einen eigenen Anwalt beauftragt.


Was passiert, wenn sich jemand die Scheidung nicht leisten kann?


Wenn einer der Partner sich die Anwalts- oder Gerichtskosten nicht leisten kann, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.


Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe:

Geringes Einkommen oder Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld).

Keine oder nur geringe Ersparnisse.

Die Erfolgsaussichten der Scheidung sind gegeben (was meist der Fall ist).


Was deckt die Verfahrenskostenhilfe ab?

Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten (ggf. als Ratenzahlung).

Falls sich die finanzielle Lage verbessert, kann das Gericht eine Rückzahlung verlangen.


Tipp: Wer sich unsicher ist, ob er Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat, kann dies über einen Anwalt oder direkt beim Familiengericht prüfen lassen.

Fazit: Mit guter Planung Scheidungskosten reduzieren

Eine Scheidung muss nicht teurer sein als nötig. Wer sich mit dem Ex-Partner auf eine einvernehmliche Lösung einigt, kann Kosten für lange Verfahren und zusätzliche Anwälte sparen. Ein gemeinsamer Anwalt kann oft ausreichen, und einige Punkte – wie der Zugewinnausgleich oder Unterhaltsfragen – lassen sich auch außergerichtlich regeln.

Falls finanzielle Engpässe bestehen, hilft die Verfahrenskostenhilfe, um eine Scheidung trotz begrenzter Mittel durchzuführen. Letztendlich ist eine faire und vernünftige Einigung nicht nur finanziell sinnvoll, sondern erleichtert auch den Neuanfang für beide Seiten.

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