Haus bei Scheidung: Wem gehört was?

Haus bei Scheidung: Wem gehört was?

Die Frage „Was passiert mit dem Haus bei Scheidung?“ gehört zu den schwierigsten und emotionalsten Themen im Trennungsprozess. Ein Haus ist nicht nur ein Ort des Zusammenlebens, sondern häufig auch eine der größten finanziellen Investitionen im Leben eines Paares. Doch was passiert mit dem gemeinsamen Eigentum, wenn es zur Scheidung kommt? Wem steht was zu – und wie wird das Haus aufgeteilt? In diesem Artikel gebe ich dir einen Überblick, wie das Haus bei einer Scheidung rechtlich und finanziell behandelt wird und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

1. Wie wird das Haus bei Scheidung aufgeteilt?

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob das Haus im Gemeinschaftsbesitz steht oder ob einer der Ehepartner alleiniger Eigentümer ist. Bei einer Scheidung wird das Eigentum am Haus je nach rechtlicher Situation und den individuellen Vereinbarungen aufgeteilt. Zwei wichtige Aspekte müssen dabei beachtet werden:

  • Ehewohnung oder Haus als Eigentum: Wenn das Haus in beiden Namen steht, wird es als gemeinsames Eigentum betrachtet. In diesem Fall können beide Ehepartner Anspruch auf das Haus erheben, unabhängig davon, wer das Haus ursprünglich gekauft hat.
  • Ehewohnung im alleinigen Besitz eines Partners: Ist das Haus nur auf einen der Partner eingetragen, ist dieser grundsätzlich auch der Eigentümer. Der andere Partner hat grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf das Haus, könnte jedoch Ansprüche aufgrund des Zugewinnausgleichs haben.

2. Kredite und Darlehen – Wer übernimmt die Schulden?

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Frage „Was passiert mit dem Haus bei Scheidung?“ betrifft die Kredite oder Darlehen, die mit dem Haus verbunden sind. Häufig wird das Haus mit einem Hypothekendarlehen finanziert, das auch nach der Scheidung weiter abbezahlt werden muss. Hier gibt es verschiedene Lösungsansätze:

  • Weiterzahlung des Kredits: In vielen Fällen wird vereinbart, dass einer der Partner das Haus behält und den gesamten Kredit weiter abbezahlt. Dies muss jedoch auch finanziell tragbar sein – und oft muss der Partner, der das Haus behält, auch eine Entschädigung an den anderen Partner zahlen (z.B. durch Zugewinnausgleich).
  • Verkauf des Hauses: Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf des Hauses und die Aufteilung des Erlöses. In diesem Fall müssen jedoch auch alle bestehenden Schulden aus dem Verkaufserlös beglichen werden.
  • Umschreibung des Kredits: In manchen Fällen kann der Kredit auf denjenigen Partner umgeschrieben werden, der das Haus behält. Wichtig hierbei ist, dass die Bank zustimmt und der umgeschriebene Kreditpartner in der Lage ist, die Zahlung weiterhin zu leisten.

3. Zugewinnausgleich und Haus – Was steht wem zu?

In Deutschland erfolgt die Vermögensaufteilung während einer Scheidung in der Regel durch den Zugewinnausgleich. Dabei wird das während der Ehe erworbene Vermögen (inklusive Immobilien) zwischen den beiden Partnern aufgeteilt. Der Zugewinn bezeichnet den Unterschied zwischen dem Vermögen, das jeder Ehepartner bei der Hochzeit hatte und dem Vermögen, das er oder sie nach der Scheidung besitzt.

Das bedeutet konkret: Wenn einer der Partner das Haus während der Ehe gekauft hat oder einen erheblichen Teil des Hauses finanziert hat, könnte der andere Partner Ansprüche auf eine Beteiligung am Wert des Hauses haben.

4. Praxisbeispiel zur Aufteilung des Hauses

Nehmen wir ein Beispiel, um das Ganze zu verdeutlichen:

  • Ehepartner 1 (Max) hat während der Ehe ein Haus im Wert von 300.000 Euro gekauft. Das Haus wurde mit einem Darlehen über 200.000 Euro finanziert.
  • Ehepartner 2 (Sophie) hat keinen eigenen Beitrag zum Kauf des Hauses geleistet, aber das Haus wurde mit gemeinsamen Geldern (z. B. durch das gemeinsame Einkommen) abbezahlt.

1. Schritt: Ermittlung des Zugewinns

  • Max hatte vor der Hochzeit ein Vermögen von 50.000 Euro.
  • Sophie hatte vor der Hochzeit ein Vermögen von 30.000 Euro.
  • Nach der Hochzeit hat Max das Haus im Wert von 300.000 Euro gekauft. Der Wert des Hauses ist nach der Hochzeit gestiegen, und der Darlehensbetrag wurde reduziert.

Angenommen, der Zugewinn für Max nach der Scheidung beträgt 100.000 Euro und für Sophie 50.000 Euro.

2. Schritt: Berechnung des Zugewinnausgleichs

  • Max hat 100.000 Euro Zugewinn.
  • Sophie hat 50.000 Euro Zugewinn.
  • Der Zugewinnausgleich beträgt also 50.000 Euro (100.000 Euro - 50.000 Euro), die Max an Sophie zahlen muss, um die Differenz auszugleichen.

3. Schritt: Hausaufteilung

  • Max behält das Haus, aber aufgrund des Zugewinnausgleichs muss er Sophie 50.000 Euro zahlen.
  • Oder: Max und Sophie verkaufen das Haus, und nach Begleichung der Darlehensschuld (200.000 Euro) teilen sie den Erlös von 100.000 Euro zu gleichen Teilen auf. Max könnte dann eine zusätzliche Zahlung an Sophie leisten, um den Zugewinnausgleich zu begleichen.

Wichtige Punkte:

  • Bei einer einvernehmlichen Lösung kann das Haus behalten oder verkauft werden.
  • Sollte Max das Haus behalten, muss er möglicherweise einen Teil des Erlöses an Sophie zahlen oder das Haus anderweitig abgelten.


Die Aufteilung des Hauses bei einer Scheidung ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab – nicht nur vom rechtlichen Eigentum, sondern auch von der finanziellen Situation beider Parteien. Der Zugewinnausgleich, bestehende Kredite und Darlehen sowie die langfristigen finanziellen Verpflichtungen spielen dabei eine zentrale Rolle.

Es ist wichtig, den Wert des Hauses sowie den finanziellen Beitrag jedes Partners genau zu berechnen. Falls du unsicher bist, wie du das Haus und die Schulden korrekt aufteilen kannst, solltest du einen Anwalt oder einen Steuerberater hinzuziehen, der dich durch den Prozess führt.

Einen Kommentar hinterlassen

Diese Website ist durch hCaptcha geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von hCaptcha.