Was zählt als Zugewinn in der Ehe - und was nicht?

Was zählt als Zugewinn in der Ehe - und was nicht?

Eine Ehe ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine wirtschaftliche Verbindung. Im Falle einer Scheidung stellt sich oft die Frage: Was zählt als Zugewinn in der Ehe? Und welche Vermögenswerte fließen nicht mit ein?

Viele denken, dass automatisch alles zur Hälfte geteilt wird – doch das stimmt nicht ganz. In diesem Artikel erkläre ich dir, wie der Zugewinnausgleich funktioniert, was als Zugewinn gewertet wird und welche Werte nicht in die Berechnung einfließen.


1. Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Standard

Wenn du bei der Eheschließung keinen Ehevertrag abgeschlossen hast, lebst du automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:

  • Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens (auch während der Ehe).

  • Nur der Zugewinn, also das Vermögen, das während der Ehe hinzukommt, wird im Fall einer Scheidung ausgeglichen.

  • Es erfolgt keine komplette Hälfteteilung des gesamten Vermögens.

Der Zugewinnausgleich sorgt dafür, dass beide Partner am gemeinsam erwirtschafteten Vermögen fair beteiligt werden.


2. Was zählt als Zugewinn?

Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen (bei Eheschließung) und dem Endvermögen (bei Scheidung). Folgende Vermögenswerte fließen in die Berechnung ein:

Gehalt & Einkommen
Alle Einkünfte, die während der Ehe erzielt wurden, fließen in das Endvermögen ein. Dazu gehören auch Boni, Provisionen oder Honorare.

Ersparnisse und Kontoguthaben
Alle Sparguthaben, die während der Ehe aufgebaut wurden, gehören zum Zugewinn.

Immobilienwertsteigerungen
Falls eine Immobilie während der Ehe an Wert gewinnt, wird der Zugewinn berechnet. Wichtig: Hat einer der Partner die Immobilie bereits vor der Ehe besessen, zählt nur die Wertsteigerung.

Unternehmensgewinne
Falls ein Partner ein Unternehmen besitzt, kann der gestiegene Unternehmenswert als Zugewinn gelten.

Aktien, Fonds & Kryptowährungen
Kapitalerträge aus Investitionen während der Ehe zählen zum Zugewinn.

Fahrzeuge und Wertgegenstände
Luxusgüter wie Autos, Kunstwerke oder teurer Schmuck, die während der Ehe angeschafft wurden, können mit einbezogen werden.

🔹 Beispielrechnung:
Lisa und Tom heiraten. Lisa besitzt zu Beginn der Ehe 5.000 €, Tom hat 20.000 €. Während der Ehe spart Lisa 25.000 € an, Tom spart 10.000 €.

  • Lisas Endvermögen: 30.000 € (Zugewinn: 25.000 €)

  • Toms Endvermögen: 30.000 € (Zugewinn: 10.000 €)

  • Differenz: 25.000 € - 10.000 € = 15.000 €

  • Tom muss Lisa 7.500 € Zugewinnausgleich zahlen.


3. Was zählt nicht als Zugewinn?

Nicht alles, was ein Partner besitzt oder während der Ehe bekommt, wird in den Zugewinnausgleich einbezogen. Diese Vermögenswerte sind ausgeschlossen:

Erbschaften & Schenkungen
Erbschaften oder Schenkungen bleiben Eigentum des Empfängers – egal, ob sie vor oder während der Ehe erhalten wurden. Aber: Falls das Erbe investiert wurde (z. B. für den Kauf eines Hauses), kann der Wertzuwachs in die Berechnung einfließen.

Vermögen, das vor der Ehe bestand
Alles, was ein Ehepartner vor der Hochzeit hatte, bleibt außen vor. Nur die Wertsteigerung kann eine Rolle spielen (z. B. wenn ein geerbtes Haus im Wert steigt).

Persönliche Gegenstände
Dinge des persönlichen Gebrauchs wie Kleidung oder Schmuck (außer Luxusartikel) fließen nicht ein.

Schulden vor der Ehe
Falls einer der Partner Schulden in die Ehe bringt, werden diese nicht mitberücksichtigt. Nur neue Schulden, die während der Ehe gemacht wurden, können angerechnet werden.

Rentenansprüche & Altersvorsorge
Diese fallen nicht unter den Zugewinnausgleich, sondern unter den Versorgungsausgleich, der gesondert geregelt ist.

🔹 Beispiel:
Felix erbt während der Ehe 50.000 € von seinen Großeltern. Dieses Geld fließt nicht in den Zugewinnausgleich ein. Falls er es jedoch in eine Immobilie investiert und diese 100.000 € an Wert gewinnt, kann dieser Zugewinn aufgeteilt werden.


4. Fazit: Warum ein Ehevertrag helfen kann

Wie du siehst, ist der Zugewinnausgleich komplex. Falls du bestimmte Vermögenswerte schützen oder eine andere Regelung treffen möchtest, kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Darin kann beispielsweise festgelegt werden:

  • Dass Unternehmenswerte nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.

  • Dass Erbschaften oder Schenkungen nicht berücksichtigt werden.

  • Eine alternative Berechnung des Zugewinnausgleichs.

👉 Mein Tipp: Lass dich von einem Fachanwalt beraten, wenn du unsicher bist. Ein Ehevertrag kann Konflikte vermeiden und klare Regelungen schaffen.

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